Absenkung des Garantiezinses auf 0,9% ab 01.01.2017

Sondernews - SchildAb dem 01.01.2017 wird der Garantiezins, bzw. fachlich korrekt der Höchstrechnungszins, bei Lebensversicherungen von derzeit 1,25% auf 0,9% abgesenkt.

Diese Absenkung führt zu höheren (Brutto-)Beiträgen bei Berufsunfähigkeitsversicherungen (bis zu 10%) und Risikolebensversicherungen (bis zu 5%).

Bei Rentenversicherungen ist die Folge, dass die garantierten Renten (klassische Rentenversicherung) bzw. der garantierte Rentenfaktor (Fondsrentenversicherungen) niedriger werden. Dies betrifft dann somit auch Verträge in der betrieblichen Altersvorsorge.

Weitere Informationen finden Sie im beigefügten Sondernews 08-2016: Garantiezinssenkung.