Flugdrohnen im Privateinsatz

Drohnen oder Quadrocopter

sind mittlerweile preiswert zu haben, leicht zu steuern und bieten die Möglichkeit von Fotos aus Perspektiven, die sonst nur professionellen Fotografen oder Piloten vorbehalten waren. Kaum einer denkt hierbei an gesetztliche Regelungen und versicherungstechnische Problem.

Bei der Verwendung von Drohnen und Flugmodellen im privaten Umfeld sind allerdings einige Spielregeln zu beachten. Diese gelten seit dem 07. April 2017.

Hierzu zählen Regelungen zu:

  • Erlaubnisfreiheit
  • Kennzeichnungspflicht
  • Kenntnisnachweis
  • Erlaubnispflicht
  • Betriebsverboten
  • Einsatz von VR-/Videobrillen

Des weiteren sollte nicht nur die Verwendung, sondern auch das Besitzen von solchen Fluggeräten in Ihrer Privathaftpflicht mitversichert sein. Wir prüfen das gern, sprechen Sie uns an!

Nähere Informationen hierzu finden Sie hier auf unserer Informationsseite.

Beachten Sie bitte weiterhin die Grenze zur gewerblichen Nutzung, falls Sie mit Drohnen aufgenommene Fotos oder Videos über das Internet und/oder in sozialen Medien teilen!