Gewerbe-/Firmenkundennewsletter 06/2020

Themen im Juni

In diesem Monat erfahren Sie unter anderem: Warum es bei der Abwicklung von Schäden an Leasingfahrzeugen über die Voll-/Teilkasko immer wieder zu Problemen kommt. | Wie Unachtsamkeit im Arbeitsalltag immer wieder den Versicherungsschutz gefährdet | Welche Probleme einfache Obliegenheiten im Schadenfall darstellen können.

Hier noch vorab kurz unser Verweis auf unsere Corona-Sondernewsletter für Privatkunden und Firmenkunden.

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    • Auch bei Leasingfahrzeugen Schäden immer unverzüglich melden – Bei Rückgabe von Leasingfahrzeugen werden Mängel am Fahrzeug, die nicht nur der vereinbarten Laufleistung entsprechen, dem Leasingnehmer – also Ihnen – in Rechnung gestellt. Schnell denkt man dann an seine Kaskoversicherung, die solche Schäden – abzüglich der vereinbarten Selbstbeteiligung erstatten. Das ist prinzipiell auch richtig, jedoch benötigt Ihr Versicherer je Schaden eine Beschreibung des Schadenhergangs und der -höhe sowie die Möglichkeit der Begutachtung des Schadens. Weiterhin sind Sie generell verpflichtet, einen Schaden daher auch unverzüglich zu melden. hier mehr… – Bei Fragen sprechen Sie uns Bitte im Vorfeld an und vergessen Sie bei Leasingfahrzeugen nicht die GAP-Deckung mit abzuschließen.
    • Wenn Nonchalance zum Verhängnis wird – Gedankenlosigkeit – also Fahrlässigkeit kann zu massiven Kürzungen in der Versicherungsleistung Ihrer betrieblichen Sachversicherung führen. Ein Beispiel und unsere Lösungen finden Sie hier…
    • Obliegenheitsverletzungen in der Betriebshaftpflichtversicherung – Eine wichtige Obliegenheit im Schadenfall ist die unverzügliche Schadenmeldung. Wird diese versäumt ist es häufig nicht mehr möglich die Schadenursache und den dadurch eingetretenen Schaden klar zusammen zu bringen. Der Versicherer kann dann teils nicht mehr beurteilen, ob der geforderte Schadenersatz tatsächlich nur auf das von Ihnen verschuldete Schadenereignis zurückzuführen ist. Es besteht somit die Gefahr einer Kürzung der Versicherungsleistungen. Ein Beispiel dazu und unsere Lösung finden Sie hier…
  • In aller Kürze: Vergessen Sie bei aller Liebe und Einsatz für Ihr Unternehmen und Ihre Mitarbeiter auch nicht Ihr private Absicherung und die Ihrer Familie. Sorgen Sie vor für Ihren Ruhestand und für den Fall von Krankheit, Berufsunfähigkeit und Unfällen. mehr…

Hinweis: Die oben eingebundenen Links zur Onlineansicht zeigen immer nur den aktuellen Newsletter, sollten Sie die oben genannten Themen dort nicht vorfinden, suchen Sie dort im Archiv oder laden Sie unseren Newsletter dauerhaft über den nachfolgenden Link als PDF herunter.

Hier finden Sie den Schmidt+Ko – Gewerbenewsletter 2020-06 als PDF-Download.

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