Gewerbe-/Firmenkundennewsletter 08/2020

Themen im August

In diesem Monat erfahren Sie unter anderem: Warum Sie auf Grund der Verschärfung des §439 Abs. 3 BGB Ihre Betriebshaftpflicht überprüfen sollten | Welchen Baustein Ihre Betriebshaftpflicht haben sollte, wenn Sie auf Dienstreisen im Ausland Mietwagen nutzen | Wie Ihnen Ihre Rechtsschutzversicherung bei säumigen Zahlern unter Ihren Kunden weiterhelfen kann.

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    • $439 Abs. 3 BGB und die kaufrechtliche Mängelhaftung – Die meisten Betriebshaftpflichtversicherungen bieten heutzutage keinen Versicherungsschutz für Ein- und Ausbaukosten von mangelhaften Produkten. Nach dem Produkthaftungsgesetz haftet grundsätzlich der Hersteller für Schäden, die auf Fehler in oder an seinen Produkten zurückzuführen sind. Doch werden die Produkte weiterverarbeitet oder irgendwo eingebaut, können Ihren Kunden Ein- und Ausbaukosten entstehen die im Rahmen der Produkthaftpflicht nicht gedeckt sind. Bisher musste in der Regel nur ein schadenfreies Produkt geliefert werden. Hierfür benötigen Sie eine sogenannte erweiterte Produkthaftpflicht. – Diese Ersatzpflicht besteht im übrigen nicht nur gegenüber ‚Verbrauchern‘ sondern auch gegenüber anderen Gewerbetreibenden.  Sie handeln mit Waren, stellen als Handwerker Ihren Kunden – das können auch andere Baufirmen sein – Material, wie beispielsweise Fliesen, dass Sie für diese oder der Kunde selbst wieder einbaut oder auch vermischt? Lesen Sie hier mehr…
    • Für den KFZ-Schaden mit einem Mietwagen im Ausland – Kommt es vor, dass Sie oder Ihre Mitarbeiter im Ausland dienstlich unterwegs sind? Nutzen Sie hierbei Mietwagen vor Ort? – Kommt es nun im Ausland zu einem verschuldeten Unfall besteht die Gefahr, dass die Versicherungssummen des Mietwagens im Ausland zu niedrig sind oder gar – mangels Pflichtversicherung – nicht vorhanden sind, können hohe Schadenersatzforderungen auf Sie und Ihre Mitarbeiter für Personen- und Sachschäden zukommen. Im Rahmen einer Betriebshaftpflicht ist aber in der Regel der Versicherungsschutz für zulassungspflichtige Kraftfahrzeuge ausgeschlossen. Ähnlich der sogenannten Mallorca-Deckung kann aber in vielen Betriebshaftpflichtversicherungen die sogenannte „Non-Ownership“-Deckung eingeschlossen werden. Diese gilt – im Gegensatz zur Mallorca-Deckung in der Regel sogar weltweit. mehr…
    • Inkassowesen ohne Mehrkosten einfach outsourcen? – Jeder Unternehmer ist darauf angewiesen für seine Arbeit bezahlt zu werden. Was aber nun, wenn nun ein Kunde einfach nicht zahlt und vor allem auch nicht auf Nachfragen reagiert und schweigt. Eine gemeinsame Lösung scheint hier schnell unmöglich. Das kostet nun Zeit, Nerven. Was nun? Anwalt einschalten? Das kostet aber wieder Ihr Geld und der Erfolg ist nicht absehbar. – Wie wir hier – im Vorfeld – helfen können erfahren Sie hier…
  • In aller Kürze: 51% der Cyberangriffe in Deutschland betreffen mittlerweile Unternehmen mit weniger als 250 Mitarbeitern. mehr…
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Schmidt-und-Ko

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