Gewerbe-/Firmenkundennewsletter 12/2018

Themen im Dezember

In diesem Monat erfahren Sie unter anderem: Wann Gesellschafter-Geschäftsführer auch bei Kapitalgesellschaften mit Ihrem Privatvermögen haften+ Warum es wichtig ist, geänderte Fahrzeugnutzungsarten Ihrem Versicherer anzuzeigen? + Was Sie beachten müssen, wenn Sie beruflich an Autos arbeiten?

  • Auch Gesellschafter-Geschäftsführer haften privat…! – Wenn Dritten ein Schaden dadurch entsteht, dass eine Kapitalgesellschaft (wie GmbH, AG) in Insolvenz geht, haften GGF unter bestimmten Umständen auch mit Ihrem Privatvermögen. Der ursprüngliche Zweck der Gründung einer GmbH/AG, eben dieses zu schützen ist dann dahin. mehr…
  • Und wie nutzen Sie Ihre Fahrzeuge? – Die Fahrzeugnutzung ist für Versicherer bei der Prämienermittlung sehr wichtig. Es gibt Bereiche die deutlich schadenträchtiger sind als andere. Beispielsweise ist ein personenbezogener Firmenwagen günstiger zu versichern, als Mietwagen oder Fahrzeuge von Kurierdiensten. Bedenken Sie: Auch die Vermietung von Hängern über das Wochenende, ist eine Vermietung! mehr…
  • Sie arbeiten an Autos? – Beachten Sie, dass Arbeiten an KFZ in der Regel in Ihrer Betriebshaftpflicht nicht versichert sind. Insbesondere dann, wenn Sie oder Ihre Mitarbeiter Kundenfahrzeuge selbst bewegen. mehr…
  • Hätten Sie’s gewusst: Ab 01.01.2019 müssen Sie als Arbeitgeber einem Mitarbeiter, der einen Teil seines Gehaltes in eine betriebliche Altersvorsorge steckt, 15% dieses Betrages zuschießen. Für Bestehende Verträge folgt dies in 2022. Hier muss im Vorfeld besonders geprüft werden, falls Sie bereits bisher einen Arbeitgeberzuschuss zahlen. mehr…

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