Privatkundennews 11/2020

Themen im November:

In diesem Monat erfahren Sie unter anderem: Welche 4 wichtigen Dinge Sie ab Januar mit Ihrem weggefallenen Soli machen könnten | Was Sie bei Fahrzeugen mit Saisonkennzeichen jetzt beachten müssen. | Welche Besonderheiten es bei Mietsachschäden in der Privathaftpflicht bei Glasbruch gibt.

    • Solidaritätszuschlag – 2021 ist Schluss…! – Für rund 90% der deutschen Steuerzahler entfällt ab 2021 der 1991 eingeführt Solidaritätszuschlag auf die Einkommens-/Körperschaftssteuer – welcher übrigens, das möchte ich gern einschieben, auch in den „Neuen Bundesländern“ erhoben wurde. Nun stellt sich die Frage, was man mit dem nun zusätzlich verfügbaren Nettoeinkommen anfangen könnte. Verkonsumieren oder doch zurücklegen oder zur Risikoabsicherung nutzen? Je nach Einkommen uns Steuerklasse kommen hier im Jahr doch schnell ein paar Hundert Euro zusammen, die man bisher auch nicht hatte. Mehr Details zu den genauen Regelungen und unsere Ideen in welchen Bereichen Sie das zusätzliche Netto einsetzten könnten  finden Sie hier…
    • Fahrzeuge im Winterschlaf – Wer in den letzten Tagen aus dem Fenster und insbesondere aufs Thermometer geschaut hat, dem wird schnell klar: Der Winter kommt. – Fahrzeuge mit Saisonkennzeichen dürfen nun (meist ab November bis April) nicht mehr auf öffentlichem Grund stehen. Die sogenannte beitragsfreie Ruheversicherung läuft nun. Was dies für die KFZ-Haftpflicht und (wenn vereinbart) Teilkasko) bedeutet? Wo das Fahrzeug abgestellt werden oder ob es noch bewegt werden darf – Hier erfahren Sie mehr…
    • Glück und Glas… – Dem einen oder anderen wird es schon einmal passiert sein: Kurz nicht aufgepasst und schon fällt etwas auf den Glastisch, gegen die Glasscheibe der Zimmertür oder auf das Ceranfeld und die Glasscheibe geht zu Bruch. Allesamt sind das sicherlich keine existenziellen Schäden, aber ärgerlich schon. Im Übrigen, auch wenn in einer heute üblichen Privathaftpflicht Mietsachschäden bei guten Tarifen in der Regel mitversichert gelten. Ein üblicher Ausschluss ist hier der Glasbruch, gegen den sich der Mieter hätte selbst versichern können. Erfahren Sie hier mehr…
    • Hätten Sie es gewusst: Auch in diesem Jahr können Sie bei staatlich geförderten Altersvorsorgeprodukten noch Zuzahlungen leisten um das Maximum an Förderung für Sie herauszuholen. Näheres erfahren Sie hier… Haben Sie Fragen dazu? Vereinbaren Sie einen Termin!

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Schmidt & Ko
Privatkundennewsletter 11/2020

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