Sondernewsletter Firmenkunden – Coronavirus und Versicherungsschutz

Werte Kunden,

sicherlich stellen Sie sich auch die Frage, was es für Sie als Unternehmer, Selbstständiger und Freiberufler bedeutet, wenn sich das Corona-Virus weiter ausbreitet.

Hierfür haben wir Ihnen einen Sondernewsletter zum Download zusammengestellt, der folgende Fragen beantwortet:

  1. Kann die Umsatzeinbuse abgesichert werden, die droht, wenn Ihre Frima aufgrund der Erkrankung des Inhabers oder aufgrund behördlicher Quarantänemaßnahmen geschlossen wird? – kurz&knapp: ja, aber es gibt derzeit kaum noch Versicherer die hier noch Neuverträge zeichnen und wenn dann mit ca. 2 Wochen Karenzzeit (Wartezeit). Bei Interesse rufen Sie uns an!
    Aktualisierung 17.03.2020 – Mittlerweile ist uns kein Anbieter mehr bekannt, der aktuell noch Betriebsschließungsversicherung für alle Gewerbearten zeichnet. Ein jetziger Abschluss entspräche nicht mehr dem Sinn einer Versicherung ein mögliches aber eher wenig wahrscheinliches Risiko abzusichern, da der Eintrittsfall mittlerweile sehr wahrscheinlich ist.
  2. Erhält ein konkret vom Coronavirus betroffener Mitarbeiter weiterhin Lohnfortzahlung und anschließend Krankengeld?
  3. Was ist mit einem konkret vom Coronavirus betroffenen Selbständigen, der privat krankenversichert ist, mit
    Tagegeld?
  4. Wie ist es bei den beiden Personenkreisen, wenn diese nicht vom Virus betroffen sind, aber in Quarantäne geschickt werden? Wer leistet hier?
  5. Was ist mit den Kosten für eventuelle Desinfektionen oder Beseitigung von Kontaminationen? Wer trägt diese, wenn sie freiwillig durchgeführt werden bzw. staatlicherseits angeordnet werden?
  6. Gibt es Regelungen für Betriebe oder Personen, die unter Gewinneinbußen leiden bzw. bis hin zum Konkurs stehen? Können diese Zahlungen für irgendwelche Verpflichtungen aussetzen, wegen dieser Sondersituation ohne rechtliche Konsequenzen fürchten zu müssen?
  7. Aus Sorge um eine mögliche Ansteckung nehmen Sie nicht an einer Messe teil oder treten eine Dienstreise nicht an. Können Kosten über eine Versicherung gedeckt werden?
  8. Bieten meine persönlichen Versicherungen (Krankenversicherung, Krankenzusatztarife, Berufsunfähigkeit, Risikoleben, Unfallversicherung und ähnliches) Schutz im Falle einer Corona-Erkrankung?

Durch klick auf das Newsletterschild können Sie den Newsletter kostenlos herunterladen und die Antworten auf die oben gestellten Fragen erhalten.

Download Sondernews Corona Firmen

Ein kleines Fazit vorab:

Unterm Strich stellt Corona für Ihren persönlichen Versicherungsschutz keine Gefahr dar. Ihre persönlichen Verträge funktionieren auch bei diesem Krankheitserreger wie bei jedem anderen – sei es die Grippe, Ebola, Hepatitis, NilFieber… Wichtig in jedem Fall: Es muss erst etwas konkretes passiert sein, damit der Schutz greift. Sie bekommen ja auch erst dann die Kosten für einen Neubau erstattet, wenn Ihr altes Haus niedergebrannt ist – anders können Versicherungen nicht funktionieren. Problematischer sieht es bei den Gewerbeversicherungen aus. Hier sind die wenigen Produkte nicht für alle Branchen offen – weil es bisher noch nie entsprechenden Bedarf am deutschen Versicherungsmarkt gab. Wie und ob die Versicherer auf die Erfahrungen aus der aktuellen Situation reagieren muss abgewartet werden. Für eine entsprechende Erweiterung bestehender oder gar die Einführung neuer Produkte braucht es neben entsprechender
Nachfrage auch eine Finanzierbarkeit. Es bleibt also spannend.