Sondernewsletter Privatkunden – Coronavirus und Versicherungsschutz

Liebe Kunden,Label_Privatnews

mit der weiteren Verbreitung des Corona-Virus – auch in Sachsen – und der heute nachmittag eben von der Landesregierung beschlossenen Schließung der Schulen und Kindergärten (Kitas) in den nächsten Wochen, fragen Sie sich sicher auch, inwiefern Ihr Versicherungsschutz vom Thema Corona betroffen ist und in welchen Fällen über welche Verträge Versicherungsschutz besteht.

Unser Privatkunden-Sondernewsletter Corona können Sie hier Downloaden. Er beantwortet folgende Fragen:

  1. Bieten meine persönlichen Versicherungen (Krankenversicherung, Krankenzusatztarife, Berufsunfähigkeit, Risikoleben, Unfallversicherung und ähnliches) Schutz im Falle einer Corona-Erkrankung?
  2. Sie möchten aus Angst vor Ansteckung eine gebuchte Reise nicht antreten. Greift die Reiserücktrittsversicherung?
  3. Im Auslandsurlaub erkranken Sie an Corona. Greift die Auslandskrankenversicherung?
  4. Sie sind im Ausland und es wird Quarantäne verhängt – was nun?
  5. Erhält ein konkret vom Coronavirus betroffener Mitarbeiter weiterhin Lohnfortzahlung und anschließend Krankengeld?
  6. Was ist mit einem konkret vom Coronavirus betroffenen Selbständigen, der privat krankenversichert ist, mit
    Tagegeld?
  7. Wie ist es bei den beiden Personenkreisen, wenn diese nicht vom Virus betroffen sind, aber in Quarantäne geschickt werden? Wer leistet hier?
  8. Können Haftpflichtansprüche abgesichert werden, wenn eine Person eine andere Person  angesteckt hat?

Durch klick auf das Sondernewsletterschild können Sie den Newsletter kostenlos herunterladen und die Antworten auf die oben gestellten Fragen erhalten.Sondernews Privatkunden Corona downloaden

Ein kleines Fazit vorab:

Unterm Strich stellt Corona für Ihren Versicherungsschutz keine Gefahr dar. Ihre Verträge funktionieren auch bei diesem Krankheitserreger wie bei jedem anderen – sei es die Grippe, Ebola, Hepatitis, Nil-Fieber… Wichtig in jedem Fall: Es muss erst etwas konkretes passiert sein, damit der
Schutz greift. Sie bekommen ja auch erst dann die Kosten für einen Neubau erstattet, wenn Ihr altes Haus niedergebrannt ist – anders können Versicherungen nicht funktionieren. Im Falle eines Falles stehen Ihnen Ihre Versicherer aber als starke Partner zur Seite und mildern die Folgen. Machen Sie sich keine unnötigen Sorgen, alles wird gut!