Sie als Gewerbetreibender oder Freiberufler sind täglich damit beschäftigt Ihre Tätigkeit bestmöglichst für Ihre Kunden zu erbringen.
Doch was passiert, wenn Sie Dritten aus unachtsamkeit einen Schaden zufügen oder Ihre Geschäftsräume durch Feuer oder einen Leitungswasserschaden unbenutzbar und Maschinen zerstört worden sind?
Hierfür müssen Sie sich nicht neben Ihrem Kerngeschäft auch noch mit der Suche nach passendem und leistungsstarken Versicherungsschutz beschäftigen. Überlassen Sie dies uns!
Nachfolgend geben wir Ihnen einen kurzen Überblick, welche Versicherungsthemen für Sie, je nach Unternehmensgröße, Tätigkeit und Rahmenbedingungen interessant sein könnten.
Versicherung von Kostenrisiken
- Betriebshaftpflicht:
Unterschiedliche Berufsgruppen stehen in Ihrem Arbeitsalltag vor verschiedenen Herausforderungen. Daher sind auch die dazu passenden Versicherungslösungen im Haftpflichtbereich recht differenziert. Nähere Informationen finden Sie zu den folgenden Berufsgruppen:- Freiberufler (dazu gehören die Bereiche Heilberufe, Recht, Steuern und Wirtschaft, MINT-Berufe und Kulturberufe)
- Landwirte
- Bauhaupt- und Baunebengewerbe
- Gastronomie
- Vermieter
- Geschäftsführerhaftpflicht oder D&O / Directors & Officers genannte Vermögensschadensversicherung schützt zum Einen das Unternehmen vor Vermögensschäden durch Fehlentscheidungen Ihrer „Organe“ (Geschäftsführer, Vorstände, Prokuristen und teils oberes Management) und andererseits das Privatvermögen der Organe. Eine D&O kann sowohl vom Unternehmen (Firmen-D&O) also auch von einem Organ persönlich (persönliche D&O) abgeschlossen werden.
- Rechtsschutz Gewerbe:
- Cyberversicherung – Präventionsmaßnahmen, Nachsorge und Unterstützung bei Meldungen von Hackerangriffen an Behörden und Maßnahmen gegenüber ihren Kunden. Leistungen bei folgender Betriebsunterbrechung.
- Vertrauensschaden, Computermissbrauch (ist meist über eine Cyberversicherung ganz oder teilweise mit abgedeckt)
- Forderungsausfall, Warenkreditversicherung
- Bürgschafts- oder Kautionsversicherungen
- Produktschutz, Erpressung
Versicherung des Anlage- + Umlaufvermögens
- Sachversicherungen:
- Betriebsgebäude / Firmengebäude
- Betriebs- / Firmeninhalt (Betriebs- u. Geschäftsausstattung, Waren, Vorräte)
- Glasbruchversicherung
- Mitzuversichernde Kostenrisiken in Sachdeckungen:
- Betriebsunterbrechnung (in Verbindung mit Sachschaden wird in der Regel über die Sachinhaltsdeckung mit eingedeckt – zählt aber eigentlich zu den Kostenrisiken)
- Betriebsschließung infolge Seuchen gemäß Infektionsschutzgesetz (lässt sich in der Regel auch nur in Verbindung mit einem Sachinhaltsvertrag in der Gastronomie bzw. Gastgewerbe oder im Heil- u. Heilnebenbereich abschließen ist aber im Prinzip ein Kostenrisiko)
- Transportrisiken:
- Technische Versicherungen:
- Maschinenversicherung (Stationäre Maschinen, Mobile Maschinen)
- Elektronik (EDV, Bürotechnik, Mess- und Prüftechnik, Elekton. Kassen u. Waagen, Bild- und Tontechnik, Medizintechnik)
- Gebäudetechnik (…kann teils im Rahmen der Gebäudeversicherung eingeschlossen werden, teils gibt es aber auch separate Verträge.)
- Photovoltaikversicherung (AllRisk-Deckung häufig inkl. Ertragsausfall und teils mit Minderertragsdeckung)
- Montageversicherungen
- Bauleistungsversicherung
Vorsorge Geschäftsführung + Belegschaft
- Lohnfortfortzahlung Geschäftsführer (kann in Form einer entsprechenden Krankentagegeldversicherung (KTG) (z.B.: für 182 Tage abgesichert werden, sofern der Anstellungsvertrag eine solche Lohnfortzahlung vorsieht. Dies sind dann Firmenkosten. Der Geschäftführer selbst benötigt dann selbst nur noch eine sehr günstige KTG-Versicherung ab dem 183. Tag, die er privat bezahlt.)
- Keymann-Absicherung (Leistung bei Tod und/oder schwere Krankheiten) – Im Unterschied zum privaten Vertrag, versichert hier ein Unternehmen bzw. ein Unternehmer „Schlüsselpersonen“ um im Fall des Falles ein finanzielles Polster für beispielsweise „Interimsmanager“ zu haben, bis eine Stelle dauerhaft neu besetzt werden konnte.
- Altersvorsorge im Betrieb:
- Betrieblicher Vorsorge für Geschäftsleitung (In Frage kommen: Direktversicherung, Pensionskasse, Pensionsfonds, Unterstützungskasse und (rückgedeckte) Pensionszusage)
- Betriebliche Vorsorge für Führungskräfte (In Frage vorrangig die Direktversicherung, dann noch die Pensionsfonds oder die Pensionskassen. Die Finanzierung kann allein vom Arbeitgeber oder auch in Mischfinanzierung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer erfolgen)
- Betriebliche Vorsorge für Mitarbeiter (In Frage vorrangig die Direktversicherung, dann noch die Pensionsfonds oder die Pensionskassen. Die Finanzierung kann allein vom Arbeitgeber oder auch in Mischfinanzierung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer erfolgen)
- Neben der betrieblichen Altersvorsorge, auf die Mitarbeiter ein Anrecht haben (Entgeltumwandlung), kann sich das Unternehmen auch durch weitere Versicherungsleistungen für Mitarbeiter attraktiv machen:
- Gruppenunfall (Neben der Leistung der gesetzlichen Unfallversicherung kann der Arbeitgeber eine zusätzliche Unfallversicherung für seine Mitarbeiter abschließen. Dazu sind allerdings ein paar steuerliche Spielregeln zu beachten.)
- Betriebliche Krankenversicherung (Krankenzusatzversicherungstarife als Budget-Tarif (Jeder Mitarbeiter wählt seine Wunschleistung innerhalb seines Budgets aus) oder als ambulante, stationäre oder zahnärztliche Zusatztarife zur vergünstigten Beiträgen. Teilweise, je nach Anzahl der versicherten Mitarbeiter mit Annahmezwang / ohne oder mit stark vereinfachter Gesundheitsprüfung. Oft können auch Familienangehörige mitversichert werden.)
- Auslandsreisen (Kranken) (für Mitarbeiter bei Dienstreisen ins Ausland)
- Rahmenverträge Belegschaft
KFZ-Versicherung
- Kraftfahrtzeugversicherung (Im gewerblichen Bereich betrifft dies häufig neben einzelnen KFZ und Kleinflotten auch auch Flottenrahmenverträge.)
- Dienstreisekasko (Vollkaskodeckung für Dienstfahrten mit Privat-PKW von Mitarbeitern. (Falls Mitarbeiter dienstliche Fahrten mit dem privaten Fahrzeug erledigen. Wer wann haftet, können Sie im hier herunterladbaren Dokument der IHK Frankfurt a. M. nachlesen.) Bedenken Sie unabhängig von der Haftungsfrage: Ihre Mitarbeiter sind eher bereit eine Dienstreise mit Ihrem eigenen Fahrzeug zu tätigen, wenn Sie wissen, dass Sie als Arbeitgeber für den Kaskoschutz gesorgt haben. Weiterer Vorteil für Sie: Sie benötigen dann keine Firmen-Pool-Fahrzeuge oder Mietwagen für solche Situationen.
Versicherung für besondere Betriebsarten
- Vermögenschadenhaftpflicht betrifft in der Regel die sogenannten Freiberufler. (Siehe auch (Versicherung von Kostenrisiken –> Betriebshaftpflicht)
- KFZ- Handel + Handwerk (Bedarf besteht für Unternehmen, die mit und an KFZ’s arbeiten. Die Handel-Handwerks-Deckung ist die Kaskoversicherung für die in Obhut der Firma befindlichen Fahrzeuge. Schutz besteht bspw. bei Hagelschäden, aber auch bei Feuer oder einfach nur bei Unfall während der Probefahrt oder dem Verfahren auf dem Betriebsgrundstück.
- Veranstalterversicherungen:
Veranstalterhaftpflicht (Events, Hochzeiten, Flurschäden, (Karnevalls-)Umzüge, Feiern/Konzerte mit teilweiser verschuldensunabhängiger Haftung für Sachschäden in gemieteten Immobilien), Veranstaltungssachdeckung (Ton- und Lichttechnik, Cateringausstattung), Veranstaltungsausfall-/-abbruchversicherung (Wetter, Künstler, Terrorgefahr), Garderobenversicherung - sonstige
Weiterführende Informationen finden Sie auch auf unserer Themenseite „Selbständigkeit“.
Im speziellen finden Sie als Unternehmer im Baugewerbe auf unserer Themenseite zum „Baugewerbe“ weitere Informationen zu den speziellen Risiken im Bauhaupt- und Baunebengewerbe.
Spezielle Informationen für Sie als Freiberufler finden Sie auf unserer Themenseite „Freiberufler“.