Wie dringend private Absicherungen sind, merkt man erst, wenn der Schadensfall eingetreten ist.
Um finanzielle Verluste abzufedern, ist es wichtig, für die Absicherung der eigenen Arbeitskraft, des Eigentums und möglicher Haftungsansprüche Dritter Sorge zu tragen.
Die finanzielle Vorsorge für einen angenehmen Lebensabend wird immer wichtiger.
Beamte finden zu Ihrer speziellen Situation hier näher Informationen.
Vorsorge
Private Pflegezusatzversicherung
Zusätzlich der zwingend über die gesetzliche oder private Krankenversicherung abgeschlossene Pflegepflichtversicherung, ist der Abschluss einer ergänzenden privaten Pflegezusatzversicherung zu empfehlen.
Die Pflegepflichtversicherung deckt nur die Grundpflegeleistungen, jedoch benötigt der zu Pflegende weiteres Vermögen oder Einkommen um den zuätzlich anfallenden Eigenanteil zu decken. Dieser kann abhängig von der Art der Pflege (ambulant/stationär) unterschiedlich hoch ausfallen und je nach gewähltem Pflegeheim und der Region zwischen 800 € und 2.500 € betragen.
Näheres zu dem Thema Pflegeversicherung, zur Haftung der Kinder für Ihre Eltern und zu den Varianten der privaten Pflegezusatzversicherung (Pflegerente, Pflegetagegeld, Pflege-Bahr) finden Sie auf unserer Informationsseite zum Theme Pflegevorsorge.
Private Alterversorgung und Kapitalbildung
Hier kann man in staatlich geförderte und nicht staatlich geförderte Vorsorgeprodukte unterscheiden. Eine staatliche Förderung in der Ansparphase bringt in der Regel Einschränkungen im Bereich der freien Verwendbarkeit und Vererbbarkeit mit sich, sowie eine nachgelagerte Besteuerung der Leistungen.
Privatverträge ohne staatliche Förderung sind hier flexibler, allerdings muss ich für den gleichen Sparbeitrag mehr von meinem Netto aufwenden. Dafür ist die Besteuerung im Rentenalter für die meisten Menschen günstiger.
Einen allgemeinen Überblick zum großen Thema der Altersvorsorge mit den verschiedenen Möglichkeiten finden auf unserer Themenseite „Altersvorsorge“.
Detailliertere Informationen zu speziellen Lösungen finden Sie unter den nachfolgenden Links:
Geförderte Rentenversicherungen:
- Basis-/Rürup-Rente (Schicht 1)
- Riesterrente (Schicht 2)
- betriebliche Altersvorsorge – Infos für Arbeitnehmer zur Entgeltumwandlung (Schicht 2)
- betriebliche Altersvorsorge – Infos für Arbeitgeber zu Direktversicherungen, Unterstützungskassen und dem Betreibsrentenstärkungsgesetz (Schicht 2)
Nicht geförderte Rentenversicherungen:
- private Lebens- und Rentenversicherungen (Schicht 3)
Üblicherweise zahlt man Rentenversicherungen oder Produkte zur Kapitalbildung mit laufenden Beiträgen, zumeist monatlich. Eine halbjährliche oder jährliche Zahlweise ist allerdings etwas Kostengünstiger. Weiterhin gibt es aber auch Produkte die mit einmaliger Zahlung eines Beitrags später eine Rente oder Kapitalauszahlung versprechen:
Das könnte beispielsweise interessant sein, wenn Sie eine ablaufenden Lebensversicherung haben und nun einen größeren Einmalbetrag ausgezahlt bekommen.
Arbeitskraftabsicherung
Die Arbeitskraft ist Ihr wichtigstes Gut. Verlieren Sie diese, können Sie kein Arbeitseinkommen mehr erzielen oder müssen Ihre aktuelle Tätigkeit aufgeben und eventuell in einen anderen Beruf wechseln, in dem Sie ein deutlich geringeres Einkommen erzielen. Ihr Lebensstandard ist dann akut gefährdet.
Laut Medien und unserer Erfahrung, sind viele Leute hier deutlich zu gering abgesichert. Wie hoch ist Ihr Bedarf?
Zur Absicherung bieten sich folgende Produktarten an:
- Berufsunfähigkeitsversicherung – ist die Optimal-Lösung und soll den Lebensstandard absichern. Dazu muss die „BU“-Rente ausreichend hoch bemessen sein.
- Erwerbsunfähigkeitsversicherung – ähnelt der gesetzlichen Erwerbsminderungsrente und gilt als „Worst-Case“-Absicherung, wenn es nicht mehr möglich ist einen Beruf am allgemeinen Arbeitsmarkt ausreichend lang (i. d. Regel < 3h/d) auszuüben. Die Gesundheitsprüfung hier ist aber weniger scharf als bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung.
- Grundfähigkeitsversicherung – versichert den Verlust konkreter körperlicher Fähigkeiten und teil auch mit Zusatzbausteinen schwere psychische Beeinträchtigungen.
- funktionelle Invaliditätsabsicherung / Multi-Risk-Produkte – diese Produkte leisten Entschädigungen in Form einer monatlichen Rente bei dauerhaften körperlichen Schäden nach Unfall, Organschäden, einer schweren Krankheit oder dem Verlust einer Grundfähigkeit sowie bei Eintritt eines Pflegefalls. Meist sind auch psychische Erkrankungen mitversichert. Die Beitragskalkulation ist hier jedoch nach Art des versicherten Risikos (Beitragsanpassungen möglich (bzw. wahrscheinlich) während der Vertragslaufzeit) und nicht nach Art der Lebensversicherung (möglichst konstanter Beitrag über die Vertragslaufzeit)
- Schwere Krankheiten Versicherung / Dread Disease – anstatt einer Rente erhält man hier eine einmalige Kapitalleistung bei Eintritt von konkret definierten schweren Erkrankungen. Die Diagnose genügt bereits. Allerdings sind die Definitionen der Erkrankungen und deren Anzahl von Versicherer zu Versicherer unterschiedlich.
- private Unfallversicherung – hier erhält man meist eine Kapitalzahlung bei einer dauerhaften körperlichen Beeinträchtigung nach einem Unfall. Welche Leistungsbausteine sonst noch enthalten sind erfahren Sie auf der verlinkten Informationsseite.
- Krankentagegeld – ist eine sinnvolle und notwendige Ergänzung bei Arbeitsunfähigkeit (Krankschreibung) zur Arbeitskraftabsicherung. Man muss hier zwischen Arbeitnehmern (i. d. Regel Lohnfortzahlung 42 Tage, dann Krankengeld für 72 Wochen durch die GKV) und Selbstständigen / Freiberuflern unterscheiden.
- Betriebsunterbrechungsversicherung – Dieser Schutz ist besonders für Selbstständige und Freiberufler wichtig. Wenn diese aus gesundheitlichen Gründen ausfallen und nicht Ihrer Arbeit nachgehen können, laufen die Fixkosten im Betrieb weiter. Wenn Sie als Selbstständiger oder Freiberufler also so wichtig in Ihrem Unternehmen sind, dass ohne Sie „Nichts geht“, dann brauch Sie diesen Schutz. Sie schützen damit sich und Ihre Mitarbeiter.
Hier finden Sie noch besondere Hinweise für die speziellen Zielgruppen: Beamte / Richter / Soldaten (Stichworte: Dienstunfähigkeit, Beamtenstatus); Schüler (jung, meist gesund -> günstig); Selbstständige / Freiberufler (Stichwort: betriebliche Umorganisation).
Pflegeversicherung
Pflegeversicherung
2021 gab es in der gesetzlichen Pflegeversicherung rund 4,6 Millionen Leistungsempfänger. Mit der steigenden Lebenserwartung erhöht sich auch die Zahl der Menschen, die gepflegt werden müssen. Häufigste Ursachen für einen Pflegefall sind – neben „normalem“ altersbedingten Kräfteverfall – Schlaganfall, Herzinfarkt und Krebserkrankungen. Letztere Ursachen kann leider auch vergleichsweise junge Menschen betreffen.
Nach aktuellen Studien ist heute jede achte Frau mehr als 10 Jahre pflegebedürftig. Bei den Männern trifft dieses Schicksal immerhin jeden Zehnten.
Das Statistische Bundesamt hat hochgerechnet: in den nächsten 20 Jahren wird der Anteil der Pflegebedürftigen um über 50% steigen, bis 2050 wird er sich sogar fast verdreifachen.
Passende Produkte zur Absicherung der Pflegekostenlücke zwischen der gesetzlichen Pflegeversicherung und den zukünftig wahrscheinlich real noch weiter steigenden Pflegekosten:
- Pflegerente – Die Kalkulation läuft nach Art der Lebensversicherung. D. h. die Beiträge werden so kalkuliert, dass diese i. d. Regel konstant bleiben. Bei Vorzeitiger Kündigung entsteht ein Rückkaufswert, dafür sind die Beiträge höher.
- Pflegetagegeld – im Gegensatz zur Pflegerente zahlt man hier nur einen Risikobeitrag. Dieser kann sich jedoch wie in der Krankenversicherung in Abhängigkeit von der Höhe der gesamten auszuzahlenden Leistungen des Versicherers in der Tarifgemeinschaft erhöhen. Es entsteht kein Rückkaufswert bei Kündigung.
- Pflege-Bahr (staatlich gefördertes Produkt) – In dieser Sonderform des Pflegetagegeldes besteht Annahmezwang. Somit können auch Interessenten mit einer gewissen Krankenvorgeschichte versichert werden. Die staatliche Förderung beträgt 60 €/Jahr.
- Kinderabsicherung – hier gibt es viele Möglichkeiten: es beginnt bei Multi-Risk-Produkten oder Grundfähigkeitsversicherungen sowie Rentenversicherungen mit einer Option auf eine Berufsunfähigkeitsversicherung ohne Gesundheitsprüfung. Letztere Option ist teils auch in Grundfähigkeitsversicherungen („Körperschutzpolicen„) enthalten.
Weiterhin enthalten teils Produkte aus dem Bereich der Arbeitskraftabsicherung auch Leistungen bei einem Pflegefall der versicherten Person. Der Pflegefall kann hier generell Leistungsauslöser sein oder einen zusätzlichen Leistungsbaustein auslösen.
Wer für Pflegekosten aufkommen muss, wenn die betroffene Person und dessen Ehegatte (§ 27 Abs. 2 SGB XII) diese nicht selbst bezahlen können, regelt das Angehörigen-Entlastungsgesetz seit dem 01.01.2020 neu.
Hinterbliebenenversorgung
- Risikolebensversicherung
- Sterbegeldversicherung
Unfallversicherung
Sichern Sie sich gegen die finanziellen Folgen von dauerhaften Köperschäden ab, die Ihnen und Ihren Angehören durch einen Unfall, sowohl in der Freizeit als auch während der Arbeitzeit weltweit entstehen.
Bedenken Sie, durch die gesetzliche Unfallversicherung sind Sie nur auf dem Arbeitsweg (Wegeunfall) und auf Arbeit bzw. im Kindergarten oder der Schule versichert. Die meisten Unfälle passieren jedoch in der Freizeit und zu Hause.
Zur Absicherung eignen sich unter anderem folgende Bausteine:
- Invaliditätsleistungen (einmalig)
- Unfallrente
- Todesfallleistung nach Unfalltod
- Unfall-Krankenhaustagegeld
- Unfall-Krankentagegeld
Weiterführende Informationen finden Sie auf unserer Themenseite zur Unfallversicherung.
Schadenversicherung
Private Haftpflichtversicherungen
Die Haftpflichtversicherung gehört zur Absicherung sogenannter Kostenrisiken. Sie ersetzt also Kosten die Ihnen entstehen, weil Sie fahrlässig einem Dritten einen Schaden zugefügt haben.
Dabei sind Sie gemäß §823 BGB dem Geschädigten unbegrenzt Schadenersatzpflichtig.
Haftpflichtversicherung ersetzten dann die versicherten Schadenersatzansprüche im Rahmen der vereinbarten Höchstleistungen. Die Erstattung erfolgt hier in der Regel zum Zeitwert, sofern es keine besondere anderslautende Vereinbarung gibt.
Über die Haftung aus §823 BGB hinaus gibt es für die Eigentümer / Halter von Tieren, Kraftfahrzeugen und Wässergefährdenden Anlagen (z. B. Heizöltanks) eine Haftung für von diesen ausgehende Schäden, auch wenn den Eigentümer / Halter kein Verschulden trifft. Das nennt man Gefährdungshaftung.
Bitte beachten Sie, dass in Haftpflichtversicherungen vorsätzlich herbeigeführte Schäden immer ausgeschlossen sind, obgleich Sie gegenüber dem Geschädigten weiterhin schadenersatzpflichtig bleiben. Das selbe gilt auch für fahrlässig herbeigeführt Schäden, die Ihre in den Bedingungen Ihrer Versicherung nicht eingeschlossen sind. Es zählt bei der Auswahl der Tarife also nicht nur die Versicherungssumme, sondern auch die Ausschlüsse bzw. besonderen Einschlüsse sowie die für einzelnde Schäden vorgesehenen Höchstentschädigungssummen.
Nachfolgende Versicherungen könnten für Sie als Privatperson von Belang sein:
- Privathaftpflicht
- Diensthaftpflicht (für Angestellte im Öffentliche Dienst, Beamte und Richter)
- Tierhalterhaftpflicht (z.B. für Hund oder Pferd)
- Haus- + Grundbesitzerhaftpflicht
- Bauherrenhaftpflicht
- Jagdhaftpflicht
- Drohnenversicherung
Private Sachversicherungen
Über die privaten Sachversicherungen sichern Sie Ihr Hab und Gut ab.
Dabei erstattet die Versicherung üblicherweise die Wiederbeschaffungskosten bzw. den Neuwert oder eine Reparatur bis zu den Wiederbeschaffungskosten. Auch für ältere Sachen werden hier also die Kosten der Wiederbeschaffung in gleicher Art und Güte und nicht etwa nur des Zeitwertes übernommen, wie dies bei Haftpflichtschäden der Fall wäre.
In der Regel sind dabei Schäden durch Feuer, Explosion, Blitz, Sturm und Hagel und Leitungswasser versichert. Für bewegliche Dinge, wie Ihren Hausrat, können Sie den Versicherungsschutz auch auf Einbruchdiebstahl und Raub erweitern.
Generell ist es für die meisten Menschen mögliche ihr Hab und Gut gegen Erdbeben, Vulkanausbruch, Erdfall, Erdrutsch, Lawinen und Überschwemmungen zu versichern. (Erweiterte Elementarschäden) Die Mehrprämien liegen häufig bei nur einem kleinen Teil des möglichen Schadens.
Darüber hinaus bieten einige Tarife auch Versicherungsschutz für sogenannte „Unbenannte Gefahren„. Das sind Schadenursachen, die in den Bedingungen weder positiv geregelt noch ausgeschlossen sind. Einfach würde dies dann mit einer „All-Risk„-Deckung. Dort gewährt der Versicherer Schutz gegen alle möglichen Schadenursachen, die er nicht ausgeschlossen hat. Das ein Schaden nicht versichert ist, muss bei letzerem der Versicherer nachweisen.
- Hausrat
- Fahrradversicherung / e-Bikes
Bei der Fahrradversicherung ist zu unterscheiden, gegen welche Risiken und wo das oder die Fahrräder versichert werden sollen. Befinden sich die Fahrräder zu Hause zum Beispiel in der Wohnung, im Keller oder in einem Schuppen, sind diese im Falle eines Diebstahls versichert. Weiterhin besteht auch Schutz gegen die in der Hausratversicherung eingeschlossenen Gefahren, wie zum Beispiel: Feuer, Sturm und Hagel.
Sollen die Fahrräder auch währen der Verwendung versichert werden gibt es zwei Möglichkeiten: Einschluss des Baustein Fahrraddiebstahl in der Hausratversicherung – hier wird der Diebstahl des kompletten Fahrrads versichert.
Für hochwertige Fahrräder, E-Bikes oder Pedelecs empfiehlt sich jedoch der Abschluss einer Fahrradvollkaskoversicherung möglich. Letztere versichert auch den Diebstahl von Einzelteilen des Fahrrades, z.B. eines Akkus bei einem E-Bike, oder auch Schäden durch einen Sturz. - Wohngebäude
- Wochenend + Ferienhäuser
Diese speziellen Häuser unterliegen einem besonderen Risiko, da diese nicht ganzjährig bewohnt sind und somit Schäden eventuell erst nach vielen Tagen und Wochen bemerkt werden. Generell gelten aber die gleichen Spielregeln wie für die allgemeine Wohngebäudeversicherung. - Photovoltaik
Als Betreiber einer Photovoltaikanlage werden Sie meist, wenn Sie den erzeugten Strom ins Netz einspeisen, zum Gewerbetreibenden. Dieses Einspeiserisiko ist häufig in der Privathaftpflicht mitversichert. Die Photovoltaikanlage selbst kann jedoch auch selbst gegen die oben genannten Risiken versichert werden. Meist werden hier jedoch umdfassende All-Risk-Deckungen angeboten.
ACHTUNG: Der nachträgliche Aufbau einer Photovoltaikanlage auf einem Gebäude kann zu einer meldepflichtigen Risikoerhöhung gegenüber dem Gebäudeversicherer führen. Teilen Sie uns somit eine Installation bitte mit, sonst gefährden Sie Ihren Versicherungsschutz. - Kunstgegenstände und hochwertiger Hausrat
Hier helfen spezielle Kunst- beziehungweise Gegenstandsversicherungen weiter. Häufig sind hierbei aber besondere Sicherheitsvorschriften zu beachten. - Bauleistung
Kraftfahrtversicherung
Im Bereich der Kraftfahrzeugversicherung kann man verschiedene Arten von Kraftfahrzeugen (bspw.: Mopeds, Motorräder, Trikes, Autos / PKW, Transporter, LKW, Wohnmobile) in verschiedenen Bereichen absichern:
- Haftpflicht (Pflichtversicherung – ohne diese können Sie kein Kraftfahrzeug zulassen. Diese Versicherung zahlt Schäden, die Dritten durch Ihr Fahrzeug entstehen)
- Fahrzeugteilversicherung / Teilkasko (Ersetzt Ihren nicht selbst verursachten Schaden am Fahrzeug durch Feuer, Sturm/Hagel, Überschwemmung, Diebstahl, Glasbruch oder Zusammenstoß mit Wild, bestimmten Tieren oder generell allen Tieren – je nach Tarif)
- Fahrzeugvollversicherung / Vollkasko (Ersetzt Ihren eigenen selbst verursachten Schaden am Fahrzeug oder Schäden durch unbekannte Dritte (Vandalismus, Fahrerflucht))
Diese können je nach Anbieter mit verschiedenen Bausteinen ergänzt werden:
- Schutzbrief / Pannenhilfe
- Aulandsschadenschutz (Direktabwicklung von unverschuldeten KFZ-Schäden im Ausland mit Ihrer Versicherung nach deutschem Recht)
- Fahrerschutzversicherung (Entschädigung für Personenschäden des Fahrers, so kein anderer eintrittspflichtig ist. [Subsidiärdeckung])
- Rabattschutz (Keine Rückstufung bei Eintritt eines Schaden im nächsten Jahr. Achtung, in der Regel erfolgt bei einem späteren Versichererwechsel keine Weitergabe dieser dann entstandenen Sondereinstufung.)
- Betrieb-/Brems- und Bruchschäden (Ersetzt plötzlich auftretende Schäden am versicherten Fahrzeug oder Gespann, die nicht von einem von außen auf das Fahrzeug einwirkenden Ereignis verursacht wurden. – Ausschlüsse (meist Motor- u. Getriebeschäden) beachten)
·Motorschadenschutz (Ersetzt die Reparatur- oder Ausstauschkosten bei einem unvorhersehbaren Motorschaden) - Werkstattbindung (Zur Beitragsreduzierung können Sie sich verpflichten im Falle eines Versicherungsschaden eine vom Versicherer festgelegte Werkstatt zu nutzen. Den Werkstattservice können Sie jedoch auch, wenn Sie sich nicht für die Werkstattbindung entschieden haben im Schadenfall freiwillig nutzen. Einige Versicherer bieten in diesem Zusammenhang Serviceleistungen wie einen kostenfreien Ersatzwagen, Hohl- und Bringservice, Fahrzeugreinigung)
Sollten Sie das Fahrzeug im Hängerbetrieb bewegen, sollten „Schäden zwischen ziehendem und gezogenen Fahrzeug“ in der Fahrzeugversicherung mit eingeschlossen sein oder der Baustein Betrieb-/Brems- und Bruchschäden gewählt werden.
Weitere Informationen zum Thema KFZ-Versicherung finden Sie auf unserer hier verlinkten Informationsseite zur KFZ-Versicherung.
Rechtsschutzversicherung
Zu den Bereichen einer Rechtsschutzversicherung zählen:
- Privat-/ Berufs-/ Verkehrs-Rechtsschutz (als Komplettprodukt oder in ausgewählten Bausteinen)
- Separater Fahrer-, Fahrzeug- oder Verkehrsrechtsschutz
- Grundstücks-, Wohnungs- + Mieterrechtsschutz
- Vermieterrechtsschutz
- Spezial-Strafrechtsschutz
Weitere Informationen zum Thema Rechtsschutzversicherung finden Sie auf unserer Spezialseite Privatrechtschutzversicherung.
Krankenversicherung
Krankenvollversicherung
- für Selbsständige und Freiberufler
- für über der Beitragsbemessunggrenze verdienende Angestellte
Private Pflegezusatzversicherung
Zusätzlich der zwingend über die gesetzliche oder private Krankenversicherung abgeschlossene Pflegepflichtversicherung, ist der Abschluss einer ergänzenden privaten Pflegezusatzversicherung zu empfehlen.
Die Pflegepflichtversicherung deckt nur die Grundpflegeleistungen, jedoch benötigt der zu Pflegende weiteres Vermögen oder Einkommen um den zuätzlich anfallenden Eigenanteil zu decken. Dieser kann abhängig von der Art der Pflege (ambulant/stationär) unterschiedlich hoch ausfallen und je nach gewähltem Pflegeheim und der Region zwischen 800 € und 2.500 € betragen.
Näheres zu dem Thema Pflegeversicherung, zur Haftung der Kinder für Ihre Eltern und zu den Varianten der privaten Pflegezusatzversicherung (Pflegerente, Pflegetagegeld, Pflege-Bahr) finden Sie auf unserer Informationsseite zum Theme Pflegevorsorge.
Krankenzusatzversicherungen
Viele Menschen wünschen sich im Krankheitsfall eine optimale Behandlung. Die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen müssen jedoch gemäß §12 Absatz 1 SGB V „ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein; sie dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten.“
Daher kann es sinnvoll sein für die von Ihnen gewünschten Bereiche eine Krankenzusatzversicherung abzuschließen, die die, über die gesetzlichen Leistungen hinsausgehenden, Kosten zumindest anteilig erstattet.
Für den Bereich der Zahnzusatzversicherung haben wir eine entsprechende, umfassende Übersichtsseite, die Sie durch den Klick auf den nachfolgenden Link erreichen können.
Einen Kurzüberlick zu den weiteren Themen können Sie über die nachfolgenden Links erhalten.
- ambulante Zusatzleistungen, wie:
- Heilpraktiker
- Seehilfen
- Krankentagegeld
- stationäre Zusatzleistungen
- Private Pflegezusatzversicherung
- Auslandsreisekrankenversicherung
Restkostenversicherung für Beamte
Beamte bekommen in der Regel einen Anteil Ihrer Krankheitskosten vom Dienstherren ersetzt. Das ist die sogenannte Beihilfe. Der Anteil der entstandenen Kosten, den die Beihilfe ersetzt ist abhängig von der familiären Situation des Beamten beziehungweise dessen Berufsstatus (aktiv/pensioniert). Der restliche Anteil ist über eine private Krankenversicherung abzusichern.
Generell ist es jedoch auch Beamten möglich freiwilliges Mitglied in einer gesetzlichen Krankenkasse zu werden.
Einige Länder, wie beispielsweise Sachsen, gewähren jedoch Vollzugsbeamten bzw. Polizeibeamten Freie Heilfürsorge, die der Bund auch Soldaten (Hier über die Truppenärztliche Versorung) während der aktiven Dienstzeit gewährt.
Im Ruhestand oder bei Ausscheiden aus dem aktiven Dienst, sofern sie dann nicht versicherungspflichtig werden, erhalten diese Personen dann, zumindest vorübergehend Beihilfe. Somit benötigen Sie dann ebenfalls eine private Krankenversicherung, die die Beihilfe ergänzt. Da dann wahrscheinlich der Gesundheitszustand nicht mehr so gut ist, wie bei Dienstaufnahme bzw. Verbeamtung, ist zu diesem Frühen Zeitpunkt der Abschluss einer Anwartschaftversicherung zu empfehlen.
Reiseversicherungen
Auslandsreisekrankenversicherung
Sie verbringen gerade Ihren verdienten Urlaub an einem der schönsten Orte der Erde, genießen die Sonne, die saubere Luft, das Meer, die Berge ,den Schnee oder besichtigen einzigartige kulturelle, architektonische oder naturwissenschaftliche Erungenschaften der Menschheit. Für den Fall, dass Sie dies im Ausland tun und unglücklicherweise aber erkranken und ärztliche Hilfe benötigen, können Ihnen hohe Kosten entstehen. Richtig teuer kann insbesondere auch ein möglicherweise sinnvoller Rücktransport in einem Ambulanzjet sein.
Gegen dieses unkalkulierbare Risiko können Sie sich für nur ein paar Euro im Jahr absichern.
Reiserücktrittskosten- und abbruchversicherung
Sie haben einen Urlaub mit einem schönen Hotel, einem passenden Flug gebucht oder aber auch eine tolle Ferienwohnung in die Sie mit Ihrem besten Freunden fahren wollen.
Jetzt kurz vor der Reise passiert es, Sie oder einer der mitreisenden Personen kann erkranken beispielsweise und Sie können die Reise nicht mehr antreten oder nur verspätet antreten.
Es enstehen Ihnen nun Stornokosten oder Mehrkosten für eine verspätete Anreise oder frühere Rückreise durch Umbuchung.
Nähere Informationen zu den speziellen Anforderungen an die Absicherung von Beamten finden Sie auf unserer Themenseite „Beamte“. Hier geht es um die Themen Beihilfe/Freie Heilfürsorge, Diensthaftpflicht, Amtshaftpflicht aber auch Ruhestand und Dienstunfähigkeit.