In unserem letzten Firmen- bzw. Gewerbekundennewsletter in diesem Jahr haben wir ihnen Informationen zu folgenden Themen zusammengestellt.
- Verletzung von vertraglichen Obliegenheiten – Oder: Was haben behördliche Sicherheitsvorschriften und Verordnungen mit Ihrem Versicherungsschutz bzw. der Schadenleistung des Versicherers bei Sach- und Gebäudeschäden zu tun?
- Betriebsunterbrechung – Wie können Sie Ihre fortlaufenden Kosten decken, wenn zum Beispiel durch Überschwemmung, Rohrbuch oder Feuer Ihr Geschäftbetrieb länger gestört ist oder komplett zum Erliegen kommt?
- Sie müssen Ihren Kunden Gewährleistungsbürgschaften oder sonstige finanzielle Garantien geben und wickeln dieses Geschäft bisher mit Ihrer Hausbank ab? Damit reduzieren Sie Ihre verfügbare Kreditlinie. Das geht auch anders.
- Gesellschafter-Geschäftführer eine GmbH können bei Verschulden auch mit Ihrem Privatvermögen bei Insolvenz haften. Wir haben Lösungen.
Interessieren Sie diese Themen? Dann können Sie hier unseren aktuellen Firmenkundennewsletter öffnene.