Gewerbe-/Firmenkundennewsletter 08/2019

Themen im August

In diesem Monat erfahren Sie unter anderem: wie Unternehmen sich gegen Fehler eigener Mitarbeiter absichern können + Welches Risiko Dienstreisen mit den Privatfahrzeugen Ihrer Mitarbeiterdarstellen + Wie Sie für Schäden durch importierte Produkte aus Drittländern haften.

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  • Wenn Mitarbeiter Fehler machen – Fehler können passieren. Wenn dabei reine Vermögenssäden entstehen kann dies ein Unternehmen in Schwierigkeiten bringen. Sowohl bei Geschäftführern können Fehler passieren (die kann man schon lang mit einer D&O versichern), als auch beim ’normalen‘ Mitarbeiter. Bei letzeren ist möglicher Versicherungsschutz (Eigenschadenversicherung) noch garnicht so lang am Markt. Wenn absichtlich Schäden herbeigeführt werden hilft eine Vertrauensschadenversicherung. mehr…
  • Der Schaden auf der Dienstreise – Wenn Mitarbeiter mit dem eigenen PKW auf Dienstreise gehen, haben diese im Falle eines Unfallschaden einen arbeitsrechtichen Schadenersatzanspruch an Ihren Arbeitgeber. Diese Problematik lässt sich lösen. mehr…
  • Der Schaden aus Fernost – Importieren Sie günstige Produkte aus Drittländern? Wenn ja, sollten Sie das Produkthaftungsgesetz kennen, dass seit 1990 gilt. Sie sind dann Quasihersteller und haften für Schäden aus dem importierten Produkt. mehr…
  • In aller kürze: Sieht Ihre Betriebshaftpflicht keine Leistungen für Schäden in den USA vor, gilt dies auch für Arbeiten auf Truppenstützpunkten oder in Botschaften der USA. | Kosten für die Wiederherstellung von Daten und Programmen können in vielen Elektronikversicherungen eingeschlossen werden. mehr…

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