Gewerbe-/Firmenkundennewsletter 08/2021

Welche 3 wichtigen Themen Sie hier finden:

  • Inkrafttreten des Betriebsrentenstärkungsgesetztes auch für Altzusagen (bAV) mit Beginn vor 2019 ab 2022 – Was jetzt noch zu tun sein könnte…
  • Betriebsunterbrechungsversicherung nach einem Schadenfall ein Auffangnetz |
  • betriebliche Krankenversicherung (bKV) – Ist das ein Mehrwert für Ihr Unternehmen?

    • Alles klar bei der betrieblichen Altersvorsorge?  Wenn Sie Ihre Mitarbeiter_innen mit betrieblichen Altersvorsorungungsverträgen aus einer Gehaltsumwandlung bereits  mit einen Arbeitgeberzuschuss von 15% oder mehr bezuschussen brauchen Sie hier nicht weiter zu lesen, insbesondere, wenn in der Entgeltumwandlungsvereinbarung auch geregelt ist, dass der Zuschuss (auch) aus der Sozialabgabenersparnis des Arbeitgebers stammt. Falls nicht, sollten Sie hier unbedingt tätig werden! Mehr erfahren Sie hier…
    • Betriebsunterbrechungsversicherung nach einem Schadenfall – In den letzten Wochen begegenen uns immer wieder die schrecklichen Bilder aus den Überflutungsgebieten im Westen von Deutschland nach den Starkregenfällen im Juli. Der Wiederaufbau der Zerstörten Infrastruktur wird voraussichtlich Jahre dauern. Auch in unserer Region war das eine oder andere Grundstück betroffen.
      Die Vorhersage solcher Ereignisse ist allerdings nur sehr rudimentär und genauer nur kurzfristig möglich.
      Die Folgen der Überflutung von vielen Ladenlokalen, Praxen, Kanzleien und Büros sowie Produktionsräumen sind die Beschädigung, meist sogar die Zerstörung von Büro- und Geschäftsausstattung und von Maschinen. Die zerstörte Einrichtung wird von der Inhaltsversicherung zwar übernommen, aber in aller Regel müssen die laufenden Betriebskosten (Löhne, Gehälter, Mieten etc.) weiterhin gedeckt werden. Hier erfahren Sie mehr…
    • Betriebliche Krankenversicherung (bKV) – Mehrwert für Ihr Unternehmen  Wir hören von unseren Kunden in den letzten Jahren häufiger, dass es immer schwieriger wird motivierte, qualifizierte Mitarbeiter_innen und Fachpersonal zu finden und nach der teils längeren Einarbeitung auch länger zu halten. Eine Möglichkeit sich von anderen Arbeitgebern abzuheben können zusätzliche Sozialleistungen, wie ein Privatpatientenstatus bei stationären Klinikaufenthalten oder je nach Mitarbeiter frei verwendbare Zuschüsse zu Gesundheitsleistungen wie Brillen, Heilpraktikerleistungen , IGEL-Vorsorgeuntersuchungen oder sonst privat zu tragenden zahnärztlichen Leistungen sein. Die kann sogar die Krankentage Ihrer Mitarbeiter reduzieren und über den betrieblichen Weg gelten meist vereinfachte Annahmerichtlinien. Erfahren Sie hier mehr…

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