Lehrerverbeamtung in Sachsen zum 01.01.2019

Nun hat sich das Bundesland Sachsen letztendlich doch entschlossen den Lehrermangel mit dem Angebot der Verbeamtung von Lehrern zu reduzieren.

Hier finden Sie einige Informationen zu dem Thema. Gern können Sie uns auch direkt ansprechen. Wir unterstützen Sie bei Fragen wie:

Generelles:

Wer wird eigentlich verbeamtet?

Verbeamtet werden nach aktuellen Informationen alle grundständig ausgebildeten sächsischen Lehrer, die am 31.12.2018 das 42. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, sowie alle Neueinstellungen ab dem 01.08.2018.
Nähere Informationen liefert das sächsische Staatsministerium für Kultus  in seinem Blog „FAQs zur Verbeamtung von Lehrern in Sachsen“

Wann wird verbeamtet?

Nach unseren Informationen beginnt die Verbeamtung ab dem 01.01.2019 und wird sich über die darauffolgenden Monate verteilen, da es auf Grund der bestehenden Kapazitäten in den Landesbehörden nicht möglich sein wird alle verbeamtungswilligen Lehrer (bis zu 6.000 Lehrer) zu einem Termin zu bearbeiteten.

Was für Beamtenstatus gibt es und welchen bekomme ich?

Bei der aktuellen Lehrerverbeamtungsaktion in Sachsen beginnen Sie (nach aktuellem Kenntnisstand) als Beamter auf Probe. In der Regel werden Sie dann nach einer Bewährungszeit von 2-3 Jahren in den Status Beamter auf Lebenszeit auf Dauer verbeamtet. Mehr zum Beamtenstatus…

Krankenversicherung / Beihilfe:

Was ist Beihilfe, wie läuft das mit der Krankenversicherung?

Ist das besser als die gesetzliche Krankenversicherung? Welche Vor- und Nachteile habe ich durch die Wahl der Beihilfe und welche ergänzende Krankenversicherung benötige ich selbst dazu?
mehr…
In Kürze: Auf Grund der Allimentationsprinzips unterstützt der Dienstherr seinen Beamten durch Erstattung von 50%-70%, abhängig von der Lebenssituation, der entstehenden Krankenbehandlungskosten. Allerdings sind hier ähnliche Einschränkungen gegeben, wie bei gesetzlich Krankenversicherten (GKV). Es gibt also hier und da gewisse Besserstellungen im Rahmen der Beihilfe. Dies sind Leistungen wie Zweibettzimmer bei Stationären Behandlungen oder die Erstattung von Heilpraktikerleistungen (im Rahmen der Regelungen. Grundsätzlich können Sie davon ausgehen das die Wahl der Beihilfe unter Ergänzung eines leistungsstarken privaten Krankenversicherungstarifs meist günstiger ist, als die Wahl der GKV unter mit privaten Zusatzkrankenversicherungen um auf das gleiche Leistungsniveau zu kommen.

Muss ich mich als Beamter privat krankenversichern?

Nein, das müssen Sie nicht, aber sie dürfen. Sie können auch in der gesetzlichen Krankenversicherung bleiben. Dies hat den Vorteil, dass regelmäßig der Anspruch auf Familienversicherung für die berechtigten Angehörigen bestehen bleibt.
Allerdings sollten Sie beachten, dass Sie als Beamter – anders als bei Angestellten – den vollen Beitrag für die GKV selbst bezahlen. Ihr Dienstherr übernimmt den Arbeitgeberanteil dann nicht mehr (Ausnahme Hamburg) – es wird ja Beihilfe nach dem Sachkostenerstattungsprinzip (Der Ihnen gewährte Anteil der Beihilfe für konkret erbrachte Arztleistungen wird nach Einreichung der Rechnung gezahlt) gewährt.
Nicht von der GKV gewährte Leistungen (z. B.: Zweibettzimmerzuschlag im Krankenhaus, Heilpraktikerleistungen, Brillenleistungen) könnten Sie trotz GKV-Mitgliedschaft bei der Beihilfe einreichen. Sie tragen dann nur noch den nicht erstattungsfähigen Anteil selbst.

Kann ich meine Kinder dann als Beamter privat krankenversichern?

Sicherlich wollen auch Sie für Ihr Kind im Krankheitsfall die bestmögliche Behandlung. Dies können Sie erreichen, indem Sie Ihr Kind nicht in der gesetzlichen Familienversicherung belassen – falls dies in Ihrem Fall überhaupt möglich sein sollte – sonder unter Berücksichtigung der Beihilfeleistungen verhältnismäßig günstig in der privaten Krankenversicherung versichern. Die Beiträge hierfür liegen je nach Anbieter in der Regel mehr oder weniger deutlich unter 50 €/Monat.

Allerdings ist auch hier zu beachten, dass die Versicherer bei Antragstellung eine Gesundheitsprüfung durchführen. Deren Ergebnis kann dann im Einzelfall zu einer Ablehnung des Antrages oder der Erhebung eines Risikozuschlages führen. Aus diesem Grund ist es wichtig, dass die Beratung durch einen Versicherungsmakler durchgeführt wird. Hier kann nämlich durch eine sogenannte Risikovoranfrage im Vorfeld bei mehreren in Frage kommenden Versicherern geprüft werden, ob oder mit welchem Zuschlag Versicherungsfähigkeit besteht, ohne dass die Ergebnisse der Prüfung in einer Zentralen Datenbank der deutschen Versicherer gespeichert wird und bei einer Antragstellung bei einem Anderen Versicherer in den nächsten Jahren angegeben werden muss. Wenn, wie bei der Zusammenarbeit mit einem Vertreter der Krankenversicherung üblich, gleich ein Antrag gestellt wird, muss das Ergebnis dann bei einem anderen Antrag angegeben werden, falls es dort nicht zu einem Vertragsabschluss kommt.
Generell kann man davon ausgehen, dass die Gesundheitsprüfung leichter zu bestehen ist, wenn die betreffende Person jünger ist.

–> Im Übrigen: Das Weglassen/Verschweigen von Krankheiten/Beschwerden bzw. Behandlungen währende des, im Antrag abgefragten, Zeitraums  (Das nennt man „Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht“) führt im Leistungsfall regelmäßig zu Problemen. Hier kann der Versicherer unter bestimmten Umständen komplett vom Vertrag zurücktreten. Das würde zur rückwirkenden Versicherung in der GKV führen. Beiträge – so in diesem Zeitraum fällig – würden für die GKV nachbezahlt werden müssen und die GKV-übersteigende erhaltene Leistungen zurückerstattet. Seien Sie also immer ehrlich und geben Sie lieber einen Erkrankung / Behandlung zu viel an, als eine zu wenig.

Müssen meine Kinder auch privat versichert werden?

Das hängt, wie bei anderen Eltern, bei denen zumindest ein Elternteil privat krankenversichert ist, von Ihrem Einkommen und dem Ihres Partners ab. Sobald das regelmäßige Einkommen des besser-verdienenden Partners höher als eine bestimmte Schwelle, die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) ist und dieser Partner nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) versichert ist, entfällt die kostenfreie Familienversicherung für familienversicherungsfähige Angehörige.  (siehe §10 (3) SGB V) überschreiten.
Die JAEG liegt in 2018 bei 59.400 € Jahreseinkommen (=4.950 €/Monat).

Als zu verbeamtender Leher können abhängig von Ihrer Besoldungsgruppe und Erfahrungsstufe diese Grenze sofort oder auch erst nach gewisser Zugehörigkeitszeit im Öffentlichen Dienst überschreiten.
Sollten dadurch die Voraussetzungen für Familienversicherung wegfallen und Sie sich gegen die GKV und für die Beihilfe mit Ergänzung eines entsprechenden Tarifs eines privaten Krankenversicherers (PKV) entschieden haben, würden die Kinder in der freiwillig GKV versichert werden. Der Monatsbeitrag in der GKV liegt bei Kindern aktuell bei etwa 180 €.
In der PKV könnten Sie, als Beihilfeempfänger, Ihr Kind (bzw. Ihre Kinder) je nach gewähltem Versicherungsumfang bereits für Beträge zwischen 30 € und 50 € pro Monat ordentlich in der PKV versichern.

Kann ich mich auch privat krankenversichern, wenn ich bereits Erkrankungen habe?

Jeder private Krankenversicherer prüft grundsätzlich bei Antragsaufnahme, welchen Gesundheitszustand der Antragsteller hat. Außerdem wird auch abgefragt, welche Erkrankungen, Beschwerden oder Behandlungen in der Vergangenheit stattgefunden haben. Der Abfragezeitraum kann sich von Versicherer zu Versicherer unterscheiden. Einige fragen nur die letzten 3 Jahre ab, andere wieder die letzten 5 Jahre und bei stationären oder psychologischen Behandlungen werden häufig die letzen 10 Jahre abgefragt.
Ziel der Gesundheitsprüfung ist es abzuschätzen, welche Behandlungskosten ein der Antragsteller zukünftig verursachen wird. Je näher die Behandlungskosten für alle Versicherten eines Tarifs an den einkalkulierten Kosten liegen, umso stabiler bleibt der Beitrag. Das liegt regelmäßig auch im Interesse der Versicherten.

Für Personen die erstmalig verbeamtet werden, gibt es allerdings eine Sonderlösung: die sogenannte Öffnungsaktion. Dabei darf der teilnehmende Versicherer den Antrag nicht aus Risikogründen ablehnen. Weiterhin dürfen nur maximal 30% Risikozuschlag auf den Normalbeitrag erhoben werden. Sie können diese allerdings nur bei erstmaliger Antragstellung nutzen.
Haben Sie also bereits einen Antrag auf private Krankenversicherung gestellt und dieser wurde abgelehnt oder mit sehr hohen Risikozuschlägen angenommen, können Sie die Öffnungsaktion nicht mehr nutzten. Mehr dazu finden Sie in der Broschüre des Verbands der privaten Krankenversicherer.
–> Es ist daher zu empfehlen durch die Zusammenarbeit mit einem Versicherungsmakler bereits im Vorfeld zu klären, zu welchen Bedingungen sie von welchem Krankenversicherer angenommen werden würden, ohne dass bereits an Antrag gestellt wird. Das nennt sich Risikovoranfrage.

Wir als Versicherungsmakler unterstützen Sie gern. Vereinbaren Sie einen Termin.

Dienstunfähigkeit / Berufsunfähigkeit:

Was ist eigentlich Dienstunfähigkeit?

Wichtig zu wissen:
Die Dienstunfähigkeit
 (DU) ist nicht das Gleiche wie eine Berufsunfähigkeit (BU). Eine Berufsunfähigkeit leistet, wenn man „voraussichtlich auf Dauer (in der Regel reichen 6 Monate „Prognosezeitraum“ zur Leistungsbeantragung) aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in der Lage ist, seine zuletzt ausgeübte Tätigkeit zu mehr als 50% so auszuüben, wie dies im gesunden Zustand möglich war.“

Bei der Dienstunfähigkeit (DU) gelten andere Kriterien. Hier gilt §26 des Beamtenstatusgesetz in Verbindung mit der jeweiligen Landesrechtlichen Regelung (für Sachsen: §49 Sächsisches Beamtengesetz).  –> Für Sachsen gilt: „[…] wer infolge Erkrankung innerhalb eines Zeitraums von sechs Monaten mehr als drei Monate keinen Dienst getan hat und keine Aussicht besteht, dass innerhalb einer Frist (Ergänzung des Verfassers: In Sachsen: 6 Monate), […], die Dienstfähigkeit wieder voll hergestellt ist.[…]“  (Quelle: die oben genannten Gesetzestexte)
Es entscheidet der Amtsarzt mit Ihrem direkten Vorgesetzten, ob Sie wegen DU in den Ruhestand versetzt werden. Bei DU-Versicherungen wird dann noch zwischen einer „echten DU-Klausel“ (Der Versicherer leistet auf Grund der Entscheidung des Dienstherren) und einer „unechten DU-Klausel“ (Der Versicherer kann selbst prüfen, ob seiner Meinung nach DU vorliegt) unterschieden. mehr…

Für Lehrer reicht die sogenannte allgemeine DU-Klausel“. Für bestimmte Beamtengruppen (Soldaten, Polizisten, Vollzugsbeamten, Feuerwehrleuten) ist noch die spezielle DU-Klausel wichtig. Auf diese gehen wir hier nicht genauer ein.

Ruhestand / Pensionierung:

Kann ich nun meine private Rentenversicherung kündigen?

Diese Frage stellen sich viele, die verbeamtet worden sind. Tatsächlich ist die Absicherung von Beamten im Ruhestand deutlich über dem Niveau der gesetzlichen Rentenversicherung. Dennoch ist die Pension eines Beamten auch deutlich unter den letzten Dienstbezügen. mehr…

Wenn Sie gern die Höhe Ihrer voraussichtlichen Pension abschätzen wollen, sprechen Sie uns an, wir können hierbei durch entsprechende Werkzeuge unterstützen.

Hat eine eventuelle Dienstunfähigkeit Auswirkung auf das zu erwartende Ruhegehalt?

Um eine einfach Antwort zu geben: Ja! Wenn ein Beamter Dienstunfähig (DU) wird, hat dies Auswirkungen auf die spätere „Pension“, wie das Ruhegehalt auch häufig genannt wird.

Wie stark sich die DU auswirkt, hängt davon ab, ob die Ursache ein Dienstunfall /-versehrung war oder ob diese aus der Privatsphäre des Beamten stammt. Daher haben auch Beamte einen Bedarf an Absicherung der Arbeitkraft (BU-/DU-Versicherung) und an einer zusätzlichen privaten Altersvorsorge.

Gern beraten wir Sie zu den oben genannten Themen. Stellen Sie Ihre Fragen in einem persönlichen Termin.

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Schließen möchte ich mit einem Zitat und der Aufforderung an Sie sich alternative Angebote anzuschauen, bevor Sie sich für das Erstbeste entscheiden:

„Man muss nicht unbedingt der Erste sein, es reicht, wenn man Besseres zu bieten hat“ (Hasso Plattner)

Übrigens – Unsere Produktpartner in diesem Bereich sind unter anderem: Allianz, Alte Oldenburger, Barmenia, Bayerische Beamtenkrankenkasse (Versicherungskammer Bayern), Concordia, Continentale, DBV (Deutsche Beamten Versicherung), Deutscher Ring, die Bayerische (Bayerische Beamtenversicherung), Hanse Merkur, Hallesche, Nürnberger Beamtenversicherung, Signal Iduna. Darüber hinaus können wir Ihnen auch die Unterschied zu anderen Anbietern, wie der Debeka, oder HUK erläutern.