Privatkundennews 09/2020

Themen im September:

In diesem Monat erfahren Sie unter anderem: Ob die Grundrente eine zusätzliche Altersvorsorge überflüssig macht?| Welche Bausteine bei Wohngebäude- und Hausratversicherung durch die Wetterextreme der letzten Jahre immer wichtiger werden? | Welcher Versicherungsschutz für Motorradfahrer durch gesetzliche Neuregelungen noch interessanter geworden ist? 

    • Grundrente und alles ist gut? – Die Verabschiedung der Grundrente durch die große Koalition in den letzten Monaten, könnte bei dem einen oder anderen den Eindruck erwecken, alles ist super. Jeder der länger gearbeitet hat wird als Rentner eine Rente erhalten, die oberhalb der Grundsicherung liegt. – Ist das wirklich so? Ob Sie zu denen gehören, die wirklich Anspruch auf die Grundrente haben und ob Sie deshalb auch getrost auf eine zusätzliche private Vorsorge verzichten können, erfahren Sie hier…
    • Hitze und Starkregen – Auch dieser Sommer war teils wieder sehr warm und trocken. Abhängig von der Region kam es in diesem Zusammenhang zu Starkregen mit Überschwemmungen, Erdrutschen oder Regenwasserrückstau. Auch Feuer entstehen durch die extreme Trockenheit häufiger. Sie sollten in diesem Zusammenhang prüfen, ob Ihr Gebäudeversicherungsvertrag alle in diesem Zusammenhang wichtigen Risikobausteine enthält und auch, ob die Versicherungssumme noch immer korrekt ist. (Haben Sie beispielsweise um- oder angebaut? Hier erfahren Sie mehr…
    • Motorradfahrer im Fadenkreuz – Motorradfahrer sind in der letzten Zeit häufiger Kritik insbesondere wegen Lärmbelästigung ausgesetzt. Dadurch kam es in letzter Zeit hier und da in Europa zu neuen gesetzlichen Regelungen. Beispielsweise, dass eine Maschine nicht mehr als 95 dB im Stand verursachen darf. Was Sie tun können, um sich vor eventuell auch unberechtigten Maßnahmen von Ordnungshütern zu wehren, erfahren Sie hier…
    • Hätten Sie es gewusst: Im Zuge des Betriebsrentenstärkungsgesetzes (BRSG) aus 2018 wurden Regelungen die den Arbeitgeber dazu verpflichten sich mit einem Mindestzuschuss an Verträgen seiner Arbeitnehmer im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) zu beteiligen. Gleichzeitig wurde auch ein Freibetrag eingeführt, bis zu dem auf Renten aus bAV-Verträgen keine Krankenversicherungsbeiträge mehr bezahlt werden müssen.  Näheres erfahren Sie hier… Haben Sie Fragen dazu? Vereinbaren Sie einen Termin!

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Schmidt & Ko
Privatkundennewsletter 07/2020

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